Ange­hörigen­pflege

Voraus­setzungen: Wer kann als pflegende Ange­hörige angestellt werden?

Sechs Voraussetzungen entscheiden, ob eine Anstellung möglich ist. Prüfen Sie sie mit dem anonymen Quick-Check – oder fragen Sie uns direkt.

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Jüngere Frau zeigt einer älteren Frau im Sessel lächelnd etwas vor dem Fenster

Die Voraussetzungen

Sechs Punkte, auf die es ankommt.

Sie pflegen einen Menschen, der Ihnen nahesteht. Damit wir Sie für die Grund­pflege anstellen können, braucht es diese Voraussetzungen. Wir stellen pflegende Ange­hörige in den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und St. Gallen an.

  1. Mindestens 18 Jahre alt

    Sie erhalten einen Arbeitsvertrag mit Spitex Medimex. Dafür müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sind Sie bereits pensioniert, besprechen wir Ihre Situation gerne persönlich.

  2. Sie pflegen eine nahestehende Person

    Sie pflegen jemanden aus Ihrer Familie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder eine Person aus Ihrem engen Umfeld. Wichtig: Sie unterstützen diese Person schon heute regelmässig und verbindlich – nicht erst mit der Anstellung.

  3. Stabile, lang­fristige Pflege­situation

    Ihr Ange­höriger braucht regelmässig Hilfe bei der Grund­pflege, etwa beim Waschen, Anziehen oder Essen, und wird sie voraussichtlich länger brauchen. Eine stabile Situation lässt sich gut planen und begleiten.

  4. Keine arbeitsrecht­lichen Konflikte

    Die Anstellung darf nicht mit Ihrer übrigen Arbeit in Konflikt geraten, zum Beispiel wenn Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung ausschliesst. Sind Sie unsicher, klären wir das gemeinsam.

  5. Bereit­schaft für Qualitäts­massnahmen

    Sie dokumentieren die Pflege täglich. Ihre Pflege­fach­person ruft Sie mindestens alle 2 Wochen an, besucht Sie mindestens einmal im Monat und klärt den Bedarf spätestens alle 6 Monate neu ab. In den Kantonen Zürich und Aargau kommt in den ersten 12 Monaten ein Kurs in Pflege­hilfe dazu – Spitex Medimex bezahlt ihn im Voraus und übernimmt die Hälfte der Kosten; Ihren Anteil ziehen wir in vereinbarten Monatsbeträgen vom Lohn ab. In den anderen Kantonen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Kurs für Sie sinnvoll ist – es gilt dieselbe Kostenteilung.

  6. Alle Beteiligten sind einverstanden

    Die Person, die Sie pflegen, ist mit der Pflege durch Sie und mit der Abklärung einverstanden – ebenso alle weiteren Beteiligten, zum Beispiel eine gesetzliche Vertretung.

Quick-Check

Erfüllen Sie die Voraus­setzungen?

Sechs kurze Fragen, eine klare Antwort. Antworten Sie mit Ja, Nein oder «Weiss nicht» – Ihr Ergebnis sehen Sie sofort.

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Gehen Sie diese sechs Fragen für sich durch:

  1. Sind Sie mindestens 18 Jahre alt? Sie werden bei Spitex Medimex angestellt, mit einem Arbeitsvertrag.
  2. Unterstützen Sie schon heute regelmässig einen Menschen, der Ihnen nahesteht? Jemanden aus Ihrer Familie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder eine Person aus Ihrem engen Umfeld – regelmässig und verbindlich.
  3. Braucht diese Person voraussichtlich länger Hilfe bei der Grund­pflege? Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Essen. Die Situation ist so stabil, dass sie sich planen lässt.
  4. Lässt sich die Anstellung mit Ihrer übrigen Arbeit vereinbaren? Haben Sie eine andere Stelle, darf Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung nicht ausschliessen.
  5. Sind Sie bereit, bei der Qualitätssicherung mitzumachen? Tägliche Dokumentation, regelmässige Anrufe und Besuche Ihrer Pflege­fach­person und – in den Kantonen Zürich und Aargau – ein Kurs in Pflege­hilfe.
  6. Sind die gepflegte Person und alle Beteiligten einverstanden? Die Person, die Sie pflegen, möchte von Ihnen gepflegt werden – und auch zum Beispiel eine gesetzliche Vertretung ist einverstanden.

Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten und wohnt die gepflegte Person im Kanton Zürich, Aargau, Schwyz oder St. Gallen, erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen. Sind Sie bei einer Frage unsicher oder lautet die Antwort Nein, schauen wir Ihre Situation gerne gemeinsam an.

Frage 1 von 6

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt?

Sie werden bei Spitex Medimex angestellt, mit einem Arbeitsvertrag.

Familie und enges Umfeld

Wer zählt als Ange­hörige oder Ange­höriger?

Als Ange­hörige gelten Familienmitglieder, Ehe- und Lebenspartner­innen und -partner sowie Personen aus dem engen Umfeld. Entscheidend ist nicht die Verwandt­schaft, sondern dass Sie die Person schon vor der Anstellung regelmässig und verbindlich unterstützen und Verantwortung für sie tragen.

  • FamilieTöchter und Söhne, Geschwister, Enkelkinder und weitere Verwandte.
  • Partner­schaftEhepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner – auch in eingetragener Partner­schaft.
  • Enges UmfeldMenschen, die nicht verwandt sind, aber zum engen Umfeld gehören und Verantwortung übernehmen.

Was Ehepartner oder Familienmitglieder einander ohnehin schulden, kann nicht abgerechnet werden. Welche Grund­pflege bezahlt wird, zeigt die Abklärung: Sie bemisst die Zeit so, wie sie eine aussenstehende Pflege­person brauchen würde.

Ältere Frau und junge Frau sitzen mit Tassen auf dem Sofa und lächeln sich an

Gut zu wissen

Was Sie nicht brauchen.

Viele zögern, weil sie glauben, sie müssten Pflege­fach­person sein. Das müssen Sie nicht – wir leiten Sie an und begleiten Sie.

  • Kein Pflegediplom

    Für die Grund­pflege genügt eine gute Einführung durch Ihre Pflege­fach­person. In den Kantonen Zürich und Aargau absolvieren Sie in den ersten 12 Monaten einen anerkannten Kurs in Pflege­hilfe. In den anderen Kantonen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Kurs für Sie sinnvoll ist. Wir begleiten Sie dabei.

  • Keine ärztliche Anordnung

    Für Grund­pflege braucht es keine ärztliche Anordnung. Das Ergebnis der Abklärung senden wir Ihrer Haus­ärztin oder Ihrem Hausarzt zur Kenntnis.

  • Kein Abschied vom Beruf

    Die Anstellung lässt sich mit einer bestehenden Berufstätigkeit verbinden – sofern Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung zulässt.

  • Keine Abrechnung mit der Kranken­kasse

    Die Abrechnung übernehmen wir. Wie viele Stunden bezahlt werden, legt eine diplomierte Pflege­fach­person in der Abklärung bei Ihnen zuhause fest – mit dem Instrument interRAI HC Schweiz.

Kostenlos und unverbindlich

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Rufen Sie uns an oder melden Sie sich online an. Wir klären mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist – persönlich und unverbindlich.

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