Angehörigenpflege
Voraussetzungen: Wer kann als pflegende Angehörige angestellt werden?
Sechs Voraussetzungen entscheiden, ob eine Anstellung möglich ist. Prüfen Sie sie mit dem anonymen Quick-Check – oder fragen Sie uns direkt.
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Die Voraussetzungen
Sechs Punkte, auf die es ankommt.
Sie pflegen einen Menschen, der Ihnen nahesteht. Damit wir Sie für die Grundpflege anstellen können, braucht es diese Voraussetzungen. Wir stellen pflegende Angehörige in den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und St. Gallen an.
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Mindestens 18 Jahre alt
Sie erhalten einen Arbeitsvertrag mit Spitex Medimex. Dafür müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sind Sie bereits pensioniert, besprechen wir Ihre Situation gerne persönlich.
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Sie pflegen eine nahestehende Person
Sie pflegen jemanden aus Ihrer Familie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder eine Person aus Ihrem engen Umfeld. Wichtig: Sie unterstützen diese Person schon heute regelmässig und verbindlich – nicht erst mit der Anstellung.
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Stabile, langfristige Pflegesituation
Ihr Angehöriger braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege, etwa beim Waschen, Anziehen oder Essen, und wird sie voraussichtlich länger brauchen. Eine stabile Situation lässt sich gut planen und begleiten.
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Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
Die Anstellung darf nicht mit Ihrer übrigen Arbeit in Konflikt geraten, zum Beispiel wenn Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung ausschliesst. Sind Sie unsicher, klären wir das gemeinsam.
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Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
Sie dokumentieren die Pflege täglich. Ihre Pflegefachperson ruft Sie mindestens alle 2 Wochen an, besucht Sie mindestens einmal im Monat und klärt den Bedarf spätestens alle 6 Monate neu ab. In den Kantonen Zürich und Aargau kommt in den ersten 12 Monaten ein Kurs in Pflegehilfe dazu – Spitex Medimex bezahlt ihn im Voraus und übernimmt die Hälfte der Kosten; Ihren Anteil ziehen wir in vereinbarten Monatsbeträgen vom Lohn ab. In den anderen Kantonen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Kurs für Sie sinnvoll ist – es gilt dieselbe Kostenteilung.
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Alle Beteiligten sind einverstanden
Die Person, die Sie pflegen, ist mit der Pflege durch Sie und mit der Abklärung einverstanden – ebenso alle weiteren Beteiligten, zum Beispiel eine gesetzliche Vertretung.
Quick-Check
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Sechs kurze Fragen, eine klare Antwort. Antworten Sie mit Ja, Nein oder «Weiss nicht» – Ihr Ergebnis sehen Sie sofort.
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- Ohne Namen, ohne Telefonnummer
- Kostenlos und unverbindlich
Gehen Sie diese sechs Fragen für sich durch:
- Sind Sie mindestens 18 Jahre alt? Sie werden bei Spitex Medimex angestellt, mit einem Arbeitsvertrag.
- Unterstützen Sie schon heute regelmässig einen Menschen, der Ihnen nahesteht? Jemanden aus Ihrer Familie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder eine Person aus Ihrem engen Umfeld – regelmässig und verbindlich.
- Braucht diese Person voraussichtlich länger Hilfe bei der Grundpflege? Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Essen. Die Situation ist so stabil, dass sie sich planen lässt.
- Lässt sich die Anstellung mit Ihrer übrigen Arbeit vereinbaren? Haben Sie eine andere Stelle, darf Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung nicht ausschliessen.
- Sind Sie bereit, bei der Qualitätssicherung mitzumachen? Tägliche Dokumentation, regelmässige Anrufe und Besuche Ihrer Pflegefachperson und – in den Kantonen Zürich und Aargau – ein Kurs in Pflegehilfe.
- Sind die gepflegte Person und alle Beteiligten einverstanden? Die Person, die Sie pflegen, möchte von Ihnen gepflegt werden – und auch zum Beispiel eine gesetzliche Vertretung ist einverstanden.
Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten und wohnt die gepflegte Person im Kanton Zürich, Aargau, Schwyz oder St. Gallen, erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen. Sind Sie bei einer Frage unsicher oder lautet die Antwort Nein, schauen wir Ihre Situation gerne gemeinsam an.
Frage 1 von 6
Sind Sie mindestens 18 Jahre alt?
Sie werden bei Spitex Medimex angestellt, mit einem Arbeitsvertrag.
Unterstützen Sie schon heute regelmässig einen Menschen, der Ihnen nahesteht?
Jemanden aus Ihrer Familie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder eine Person aus Ihrem engen Umfeld – regelmässig und verbindlich.
Braucht diese Person voraussichtlich länger Hilfe bei der Grundpflege?
Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Essen. Die Situation ist so stabil, dass sie sich planen lässt.
Lässt sich die Anstellung mit Ihrer übrigen Arbeit vereinbaren?
Haben Sie eine andere Stelle, darf Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung nicht ausschliessen.
Sind Sie bereit, bei der Qualitätssicherung mitzumachen?
Tägliche Dokumentation, regelmässige Anrufe und Besuche Ihrer Pflegefachperson und – in den Kantonen Zürich und Aargau – ein Kurs in Pflegehilfe.
Sind die gepflegte Person und alle Beteiligten einverstanden?
Die Person, die Sie pflegen, möchte von Ihnen gepflegt werden – und auch zum Beispiel eine gesetzliche Vertretung ist einverstanden.
Sie erfüllen die Grundvoraussetzungen
Nach Ihren Antworten ist eine Anstellung grundsätzlich möglich – sofern die gepflegte Person im Kanton Zürich, Aargau, Schwyz oder St. Gallen wohnt. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir die Einzelheiten. Wie viel Grundpflege bezahlt wird, zeigt danach die Abklärung bei Ihnen zuhause.
Lassen Sie uns das gemeinsam anschauen
Bei einigen Fragen sind Sie nicht sicher – das ist ganz normal. Vieles lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Rufen Sie uns an oder melden Sie sich für ein kostenloses Beratungsgespräch an.
Nach Ihren Antworten passt heute noch nicht alles. Oft gibt es trotzdem einen Weg, oder die Situation ändert sich. Sprechen Sie mit uns: Wir schauen Ihre Situation persönlich und unverbindlich an.
Für einen Arbeitsvertrag braucht es ein Mindestalter von 18 Jahren. Gerne beraten wir Ihre Familie, wie die Pflege trotzdem gut organisiert werden kann.
Braucht Ihr Angehöriger Pflege, hilft auch unsere Spitex weiter: Alle Leistungen der Spitex (öffnet in neuem Fenster)
Lieber persönlich?
Telefon 044 500 49 27Ihre Antworten
- Mindestens 18 Jahre alt
- Sie pflegen eine nahestehende Person
- Stabile, langfristige Pflegesituation
- Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
- Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
- Alle Beteiligten sind einverstanden
Ihre Antworten werden nicht gespeichert. Im Gespräch fragen wir Sie persönlich.
Familie und enges Umfeld
Wer zählt als Angehörige oder Angehöriger?
Als Angehörige gelten Familienmitglieder, Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner sowie Personen aus dem engen Umfeld. Entscheidend ist nicht die Verwandtschaft, sondern dass Sie die Person schon vor der Anstellung regelmässig und verbindlich unterstützen und Verantwortung für sie tragen.
- FamilieTöchter und Söhne, Geschwister, Enkelkinder und weitere Verwandte.
- PartnerschaftEhepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner – auch in eingetragener Partnerschaft.
- Enges UmfeldMenschen, die nicht verwandt sind, aber zum engen Umfeld gehören und Verantwortung übernehmen.
Was Ehepartner oder Familienmitglieder einander ohnehin schulden, kann nicht abgerechnet werden. Welche Grundpflege bezahlt wird, zeigt die Abklärung: Sie bemisst die Zeit so, wie sie eine aussenstehende Pflegeperson brauchen würde.

Gut zu wissen
Was Sie nicht brauchen.
Viele zögern, weil sie glauben, sie müssten Pflegefachperson sein. Das müssen Sie nicht – wir leiten Sie an und begleiten Sie.
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Kein Pflegediplom
Für die Grundpflege genügt eine gute Einführung durch Ihre Pflegefachperson. In den Kantonen Zürich und Aargau absolvieren Sie in den ersten 12 Monaten einen anerkannten Kurs in Pflegehilfe. In den anderen Kantonen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Kurs für Sie sinnvoll ist. Wir begleiten Sie dabei.
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Keine ärztliche Anordnung
Für Grundpflege braucht es keine ärztliche Anordnung. Das Ergebnis der Abklärung senden wir Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zur Kenntnis.
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Kein Abschied vom Beruf
Die Anstellung lässt sich mit einer bestehenden Berufstätigkeit verbinden – sofern Ihr Arbeitsvertrag eine weitere Anstellung zulässt.
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Keine Abrechnung mit der Krankenkasse
Die Abrechnung übernehmen wir. Wie viele Stunden bezahlt werden, legt eine diplomierte Pflegefachperson in der Abklärung bei Ihnen zuhause fest – mit dem Instrument interRAI HC Schweiz.
Kostenlos und unverbindlich
Sprechen wir über Ihre Situation.
Rufen Sie uns an oder melden Sie sich online an. Wir klären mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist – persönlich und unverbindlich.