Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Angehörigenpflege
Lohn, Versicherung, Voraussetzungen und Kosten: die wichtigsten Antworten – und wenn etwas offen bleibt, beraten wir Sie persönlich.
Anstellung & Lohn
Was Sie verdienen, wie viele Stunden bezahlt werden und wie Sie versichert sind. 4 Fragen
Wie viel verdiene ich als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger?
Sie erhalten einen Lohn von bis zu CHF 35.00 brutto pro Stunde – je nach Kanton der gepflegten Person. Bezahlt wird die Grundpflege, die Sie leisten – höchstens die Zeit, die eine diplomierte Pflegefachperson in der Abklärung bei Ihnen zuhause festlegt. Den Lohn erhalten Sie jeden Monat.
Wie viele Stunden kann ich abrechnen?
Das legt eine diplomierte Pflegefachperson in der Abklärung bei Ihnen zuhause fest – nach der Zeit, die eine aussenstehende Pflegeperson dafür brauchen würde. Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Hilfe, die Ehepartner oder Familienmitglieder einander ohnehin schulden, kann nicht abgerechnet werden.
Wir überprüfen den Bedarf regelmässig, spätestens alle 6 Monate. Ändert sich der Pflegebedarf, ändern sich auch die Stunden.
Bin ich versichert – AHV/IV, Unfall, Pensionskasse?
Als Angestellte oder Angestellter von Spitex Medimex sind Sie bei AHV/IV/EO und in der Arbeitslosenversicherung versichert, dazu gegen Berufsunfälle. Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche für uns, sind Sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
In die Pensionskasse kommen Sie ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (2026). Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt von Ihren Stunden ab – wir schauen es im Beratungsgespräch mit Ihnen an.
Haben Sie das AHV-Referenzalter bereits erreicht, gelten andere Regeln – zum Beispiel keine Arbeitslosenversicherung und keine Pflicht zur Pensionskasse. Wir besprechen das mit Ihnen.
Kann ich neben meinem Beruf angestellt sein?
Ja. Die Anstellung für die Grundpflege lässt sich mit einer bestehenden Berufstätigkeit verbinden. Voraussetzung ist, dass keine arbeitsrechtlichen Konflikte entstehen – das klären wir im Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen.
Voraussetzungen
Wer angestellt werden kann und was es dafür braucht. 4 Fragen
Wer kann sich als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger anstellen lassen?
Familienmitglieder, Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner sowie Personen aus dem engen Umfeld. Entscheidend ist nicht die Verwandtschaft, sondern dass Sie Ihren Angehörigen schon heute regelmässig und verbindlich unterstützen und Verantwortung für ihn tragen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Für eine Anstellung müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Sie pflegen eine nahestehende Person
- Stabile, langfristige Pflegesituation
- Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
- Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
- Alle Beteiligten sind einverstanden
Ob Sie sie erfüllen, zeigt Ihnen unser anonymer Quick-Check – ohne dass wir Daten von Ihnen erfassen.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Ein Pflegediplom brauchen Sie nicht. Für die Grundpflege genügt eine sorgfältige Einführung – die erhalten Sie von Ihrer diplomierten Pflegefachperson.
Die Kantone Zürich und Aargau verlangen zusätzlich, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Stellenantritt einen anerkannten Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren. In den anderen Kantonen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Kurs für Sie sinnvoll ist. Anerkannte Kurse gibt es in den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und St. Gallen. Besuchen Sie einen Kurs, übernimmt Spitex Medimex die Hälfte der Kosten. Wir begleiten Sie dabei.
Wer bezahlt den Kurs in Pflegehilfe?
Spitex Medimex bezahlt den Kurs im Voraus und übernimmt die Hälfte der Kosten. Ihren Anteil zahlen Sie in monatlichen Beträgen ab, die wir gemeinsam festlegen und vom Lohn abziehen.
Die Kantone Zürich und Aargau verlangen den Kurs in den ersten 12 Monaten. In den anderen Kantonen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Kurs sinnvoll ist – welcher passt und wann, klären wir persönlich.
Pflege & Begleitung
Was Sie übernehmen, was unsere Fachpersonen tun und wer Sie vertritt. 4 Fragen
Welche Tätigkeiten werden bezahlt – was gehört zur Grundpflege?
Bezahlt wird die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 KLV: Hilfe bei Tätigkeiten, die Ihr Angehöriger wegen seiner Krankheit nicht mehr selbst ausführen kann – zum Beispiel Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Lagern und Mobilisieren.
Nicht bezahlt werden Behandlungspflege (etwa Medikamente richten, Wunden versorgen, Spritzen geben), Betreuung und Begleitung, Haushalt sowie reine Anwesenheit. Behandlungspflege übernehmen unsere diplomierten Pflegefachpersonen.
Was ist mit Behandlungspflege wie Medikamenten, Insulin oder Verbänden?
Behandlungspflege – etwa Medikamente richten, Insulin spritzen oder Verbände wechseln – bleibt Fachpersonen vorbehalten und wird pflegenden Angehörigen nicht bezahlt.
Braucht Ihr Angehöriger Behandlungspflege, übernehmen das die diplomierten Pflegefachpersonen von Spitex Medimex; dafür braucht es eine ärztliche Anordnung. So leisten Sie die Grundpflege und wir die Behandlungspflege.
Behandlungspflege durch unsere Fachpersonen (öffnet in neuem Fenster)
Wer vertritt mich bei Ferien oder Krankheit?
Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen. Fallen Sie aus, etwa wegen Ferien oder Krankheit, planen wir die Pflege Ihres Angehörigen gemeinsam mit Ihnen – wo möglich mit Mitarbeitenden von Spitex Medimex. Wie die Vertretung aussieht, besprechen wir mit Ihnen im Voraus.
Was passiert, wenn meine Angehörige oder mein Angehöriger ins Spital oder ins Heim muss oder stirbt?
Während eines Spital- oder Heimaufenthalts findet keine Grundpflege zuhause statt – in dieser Zeit fallen deshalb keine Pflegestunden an. Kommt Ihr Angehöriger wieder nach Hause, schauen wir den Pflegebedarf gemeinsam neu an.
Bleibt Ihr Angehöriger dauerhaft im Heim oder stirbt er, endet die Grundpflege zuhause. Wie es mit Ihrer Anstellung weitergeht, besprechen wir in jeder Situation persönlich mit Ihnen.
Krankenkasse & Kosten
Wer was bezahlt – und auf welcher rechtlichen Grundlage. 5 Fragen
Bezahlt die Krankenkasse die Angehörigenpflege?
Ja, sie beteiligt sich an der Grundpflege. Seit dem Urteil des Bundesgerichts vom 18. April 2019 (BGE 145 V 161, 9C_187/2019) ist klar: Angehörige, die bei einer Spitex-Organisation angestellt sind, dürfen Massnahmen der Grundpflege auch ohne Pflegeausbildung erbringen. Die Spitex muss sie dabei fachlich begleiten und überwachen.
Als zugelassene Spitex der Grundversicherung rechnet Spitex Medimex direkt mit der Krankenkasse Ihres Angehörigen ab. Sie erhalten Ihren Lohn von uns.
Kostet das meine Angehörige oder meinen Angehörigen etwas?
Für Ihren Angehörigen gilt dasselbe wie bei jeder Spitex: Franchise, Selbstbehalt und die kantonale Patientenbeteiligung – auch wenn Sie ihn bisher ohne Lohn gepflegt haben. Die Beträge pro Kanton finden Sie auf der Preisseite von Spitex Medimex.
Preise und Patientenbeteiligung pro Kanton (öffnet in neuem Fenster)
Was passiert mit Assistenzbeitrag und Hilflosenentschädigung?
Bezieht Ihr Angehöriger einen Assistenzbeitrag der IV, wird dieser um die Zeit der von der Krankenkasse bezahlten Grundpflege gekürzt. Eine Hilflosenentschädigung wird nicht gekürzt.
Wie sich die Anstellung auf weitere Leistungen auswirkt – etwa auf Ergänzungsleistungen oder die Prämienverbilligung –, klären wir gerne vorab mit Ihnen.
Warum kann ich die Pflege nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen?
Die Grundversicherung bezahlt Pflege zuhause nur an zugelassene Leistungserbringer, zum Beispiel an eine Spitex-Organisation, die der Kanton zugelassen hat. Als Privatperson können Sie die Pflege deshalb nicht selbst mit der Krankenkasse abrechnen.
Mit einer Anstellung bei Spitex Medimex geht es: Wir rechnen die Grundpflege mit der Krankenkasse ab, zahlen Ihnen den Lohn und begleiten Sie fachlich. Diese fachliche Begleitung ist Voraussetzung dafür, dass sich die Krankenkasse an der Grundpflege beteiligt.
Ist die Anstellung von Angehörigen gesetzlich erlaubt?
Ja. Spitex-Organisationen können pflegende Angehörige anstellen, und mehrere Kantone regeln das ausdrücklich, etwa mit Vorgaben zur Ausbildung und zur fachlichen Begleitung. Das Bundesgericht hat am 18. April 2019 entschieden (BGE 145 V 161, 9C_187/2019), dass sich die Krankenkasse an der Grundpflege durch angestellte Angehörige beteiligt – auch ohne Pflegeausbildung, wenn die Spitex sie fachlich begleitet und überwacht.
Bund und Kantone überarbeiten die Regeln für die Anstellung pflegender Angehöriger; neue Bundesregeln sind frühestens ab 2028 zu erwarten. Wir informieren Sie, wenn sich für Sie etwas ändert.
Ablauf & Kantone
Vom ersten Gespräch bis zur Anstellung – und wo das möglich ist. 2 Fragen
Wie läuft die Anmeldung ab und wie schnell kann es losgehen?
So kommen Sie zur Anstellung:
- Kostenloses Beratungsgespräch
- Abklärung bei Ihnen zuhause
- Anstellung und Einführung
- Pflegen mit Begleitung
Für die Grundpflege braucht es keine ärztliche Anordnung; das Ergebnis der Abklärung senden wir Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zur Kenntnis. Wann Ihre Anstellung beginnen kann, besprechen wir im ersten Gespräch mit Ihnen.
In welchen Kantonen ist das möglich?
Spitex Medimex stellt pflegende Angehörige in den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und St. Gallen an. Massgebend ist der Kanton, in dem die gepflegte Person wohnt; nach ihm richtet sich auch Ihr Lohn.
Wohnt Ihr Angehöriger in einem anderen Kanton? Rufen Sie uns trotzdem an unter 044 500 49 27 – wir sagen Ihnen offen, was möglich ist.
Dazu haben wir hier keine Antwort gefunden.
Fragen Sie uns direkt – wir beantworten Ihre Frage gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27.
Frage nicht beantwortet?
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder melden Sie sich online an. Wir beantworten Ihre Fragen persönlich und klären mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist.