Anstellung & Lohn

Anstellung und Lohn für pflegende Ange­hörige

Sie pflegen Ihren Ange­hörigen zuhause, wir stellen Sie für die Grund­pflege an: mit einem Lohn von bis zu CHF 35.00 brutto pro Stunde – je nach Kanton der gepflegten Person. Dazu sind Sie sozialversichert und haben eine diplomierte Pflege­fach­person an Ihrer Seite.

Zwei ältere Menschen halten einen Laptop auf dem Schoss, eine Hand tippt auf der Tastatur

Lohn

Ein Lohn für die Grund­pflege, die Sie leisten.

Als zugelassene Spitex der Grund­versicherung rechnet Spitex Medimex die Grund­pflege, die Sie für Ihren Ange­hörigen leisten, mit seiner Kranken­kasse ab. Sie erhalten dafür jeden Monat Ihren Lohn.

Bis zu

CHF 35.00

brutto pro Stunde – je nach Kanton der gepflegten Person

So setzt sich Ihr Lohn zusammen

  1. Stunden Grund­pflege geleistet – höchstens so viele, wie in der Abklärung festgelegt
  2. mal Ihr Stundenlohn je nach Kanton der gepflegten Person
  3. ergibt Ihr Bruttolohn jeden Monat ausbezahlt
Kostenlos beraten lassen
  • Bezahlt wird die geleistete Grund­pflege

    Massgebend ist die Grund­pflege, die Sie leisten – höchstens die Zeit, die in der Abklärung festgelegt wird, nicht jede Stunde, in der Sie für Ihren Ange­hörigen da sind.

  • Je nach Kanton

    Die Höhe Ihres Stundenlohns richtet sich nach dem Kanton, in dem die gepflegte Person wohnt. Ihren genauen Lohn erfahren Sie vor der Anstellung – er steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Wir stellen pflegende Ange­hörige in den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und St. Gallen an.

  • Brutto heisst: vor den Abzügen

    Wie bei allen Angestellten gehen vom Bruttolohn Ihre Beiträge an die Sozial­versicherungen ab. Den Arbeitgeberanteil bezahlt Spitex Medimex.

  • Steuern und andere Leistungen

    Ihr Lohn ist Erwerbseinkommen und wird versteuert. Wie er sich auf Leistungen wie Ergänzungs­leistungen, Prämienverbilligung oder Sozial­hilfe auswirkt, klären wir gerne mit Ihnen.

Was bezahlt wird

Grund­pflege als Basis für Ihren Lohn.

Bezahlt wird Ihre Hilfe bei Tätigkeiten, die Ihr Ange­höriger wegen seiner Krankheit nicht mehr selbst ausführen kann (Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 KLV).

Das zählt zur Grund­pflege

  • Beine einbinden und Kompressions­strümpfe anlegen
  • Betten und Lagern
  • Bewegungs­übungen und Mobilisieren
  • Dekubitus­prophylaxe und Schutz der Haut
  • Hilfe bei der Mund- und Körper­pflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken

Nicht bezahlt werden

  • Behandlungs­pflege – zum Beispiel Medika­mente richten, Wunden versorgen, Spritzen geben
  • Betreuung und Begleitung
  • Haushalt
  • Reine Anwesenheit

Braucht Ihr Ange­höriger Behandlungs­pflege, übernehmen das unsere diplomierten Pflege­fach­personen.

Behandlungs­pflege durch unsere Fach­personen (öffnet in neuem Fenster)

So werden Ihre Stunden festgelegt

  1. Abklärung bei Ihnen zuhause

    Eine diplomierte Pflege­fach­person von Spitex Medimex klärt mit Ihnen und Ihrem Ange­hörigen den Pflege­bedarf ab – mit dem Instrument interRAI HC Schweiz.

  2. Zeit wie für eine Fach­person

    Sie legt fest, wie viel Zeit die Grund­pflege braucht – so viel, wie eine aussenstehende Pflege­person dafür brauchen würde. Was Ehepartner und Familienmitglieder einander ohnehin schulden, kann nicht abgerechnet werden.

  3. Ohne ärztliche Anordnung

    Für Grund­pflege braucht es keine ärztliche Anordnung. Das Ergebnis der Abklärung senden wir Ihrer Haus­ärztin oder Ihrem Hausarzt zur Kenntnis.

  4. Regelmässig neu abgeklärt

    Spätestens alle 6 Monate, bei Bedarf früher. Ändert sich der Pflege­bedarf, ändern sich auch die bezahlten Stunden.

Soziale Sicherheit

Versichert, während Sie pflegen.

Wer einen Ange­hörigen unbezahlt pflegt, ist in vielem schlecht abgesichert. Mit der Anstellung sind Sie versichert wie andere Angestellte auch.

Wenn Sie unbezahlt pflegen

  • Für Ihre Pflege­arbeit erhalten Sie keinen Lohn – und nach einem Unfall auch kein Taggeld.
  • Wer für die Pflege im Beruf kürzertritt, zahlt weniger in AHV und Pensions­kasse ein. Das kann die Altersrente und eine allfällige Invalidenrente schmälern.

Mit der Anstellung bei Spitex Medimex

  • AHV/IV/EO: Ihre Beiträge zählen für Ihre spätere Rente.
  • Arbeitslosen­versicherung: Sie zahlen ein wie bei jeder Anstellung.
  • Unfall­versicherung: Berufsunfälle sind immer versichert, ab 8 Stunden pro Woche bei uns auch Nichtberufsunfälle.
  • Pensions­kasse: ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (2026).

Liegt Ihr Jahreslohn darunter, klären wir mit Ihnen, ob Sie trotzdem in unsere Pensions­kasse aufgenommen werden können.

Haben Sie das AHV-Referenzalter bereits erreicht, gelten andere Regeln – zum Beispiel keine Arbeitslosen­versicherung und keine Pflicht zur Pensions­kasse. Wir besprechen das mit Ihnen.

Beruf und Ausbildung

Pflegen, arbeiten, dazulernen.

Sie können weiter berufstätig sein – und lernen dabei, was Sie für die Grund­pflege brauchen.

Neben Ihrem Beruf

Die Anstellung lässt sich mit einer bestehenden Berufstätigkeit verbinden. Wichtig ist, dass sich beide Stellen arbeitsrechtlich vertragen – das gehört zu den Voraussetzungen. Wir schauen das im Beratungsgespräch mit Ihnen an.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen?

Einführung und Kurs in Pflege­hilfe

Ein Pflegediplom brauchen Sie nicht: Ihre Pflege­fach­person führt Sie in die Grund­pflege ein. In den Kantonen Zürich und Aargau besuchen Sie zudem innerhalb der ersten 12 Monate einen anerkannten Kurs in Pflege­hilfe – so verlangen es diese Kantone. In den Kantonen Schwyz und St. Gallen besprechen wir mit Ihnen, ob Sie einen Kurs besuchen; anerkannte Kurse gibt es auch dort, und es gilt dieselbe Kostenteilung.

So begleiten wir Sie

Die Kurs­kosten teilen wir

  • Spitex Medimex bezahlt den Kurs im Voraus und übernimmt die Hälfte der Kosten.
  • Ihren Anteil zahlen Sie in monatlichen Beträgen ab, die wir gemeinsam festlegen und vom Lohn abziehen.

Gut zu wissen

Ihre Rechte und Pflichten.

Eine Anstellung gibt Ihnen Sicherheit und bringt Verantwortung mit sich. Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen:

Ihre Rechte

  • Ein Arbeitsvertrag mit Spitex Medimex und jeden Monat Ihr Lohn für die Grund­pflege, die Sie leisten – höchstens so viel, wie in der Abklärung festgelegt.
  • Sozial­versicherungen wie alle Angestellten – Pensions­kasse und Nichtberufsunfall­versicherung ab den gesetzlichen Mindestwerten.
  • Eine Einführung in die Pflege und eine diplomierte Pflege­fach­person an Ihrer Seite: Sie ruft Sie mindestens alle 2 Wochen an und besucht Sie mindestens einmal im Monat, bei Bedarf häufiger.
  • Besuchen Sie einen Kurs in Pflege­hilfe, bezahlt ihn Spitex Medimex im Voraus und übernimmt die Hälfte der Kosten.
  • Information, wenn sich die Regeln für angestellte pflegende Ange­hörige ändern.

Ihre Pflichten

  • Sie leisten die Grund­pflege, die in der Abklärung festgelegt ist. Behandlungs­pflege übernehmen unsere Fach­personen.
  • Sie dokumentieren Ihre Pflege jeden Tag.
  • Sie nehmen an den Anrufen, Besuchen und Abklärungen Ihrer Pflege­fach­person teil.
  • Verändert sich der Zustand Ihres Ange­hörigen, sagen Sie es Ihrer Pflege­fach­person.
  • In den Kantonen Zürich und Aargau besuchen Sie innerhalb der ersten 12 Monate einen Kurs in Pflege­hilfe.
  • Besuchen Sie einen Kurs, zahlen Sie Ihren Anteil an den Kurs­kosten in monatlichen Beträgen ab, die wir gemeinsam festlegen und vom Lohn abziehen.

Die Kranken­kasse bezahlt die Grund­pflege nur, wenn die fachliche Begleitung nachgewiesen ist. Darum gehören Dokumentation, Anrufe und Besuche fest zur Anstellung.

Für Ihren Ange­hörigen

Was das für Ihren Ange­hörigen bedeutet.

Ihr Ange­höriger wird von Spitex Medimex gepflegt – durch Sie. Für ihn gilt deshalb dasselbe wie bei jeder Spitex.

Älterer Mann legt den Arm um eine ältere Frau, beide schauen aus dem Fenster
  • Kosten wie bei jeder Spitex

    Franchise, Selbst­behalt und die kantonale Patienten­beteiligung gelten auch, wenn Sie die Grund­pflege leisten. Hatte Ihr Ange­höriger bisher keine Spitex, können dadurch neue Kosten entstehen.

    Preise und Patienten­beteiligung (öffnet in neuem Fenster)
  • Assistenz­beitrag und Hilflosen­entschädigung

    Bezieht Ihr Ange­höriger einen Assistenzbeitrag der IV, wird dieser um die Zeit der von der Kranken­kasse bezahlten Grund­pflege gekürzt. Eine Hilflosenentschädigung wird nicht gekürzt. Wir klären das gerne vorab mit Ihnen.

  • Behandlungs­pflege aus einer Hand

    Medika­mente richten, Wunden versorgen, Spritzen geben: Das übernehmen die diplomierten Pflege­fach­personen von Spitex Medimex.

    Behandlungs­pflege bei Spitex Medimex (öffnet in neuem Fenster)

Kostenlos und unverbindlich

Sprechen wir über Ihre Situation.

Rufen Sie uns an oder melden Sie sich online an. Wir klären mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist – persönlich und unverbindlich.

Anrufen044 500 49 27 Beratungkostenlos anmelden