Ange­hörigen­pflege: Sie pflegen Ihre Ange­hörigen. Wir stellen Sie dafür an

Als zugelassene Spitex rechnen wir die Grund­pflege, die Sie für Ihren Ange­hörigen leisten, mit der Kranken­kasse ab. Sie sind sozial­versichert, werden von einer diplomierten Pflege­fach­person begleitet und erhalten einen Lohn von bis zu CHF 35.00 brutto pro Stunde – je nach Kanton der gepflegten Person.

Kostenlos und unverbindlich – wir klären mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist.

  • Zugelassene Spitex der Grund­versicherung
  • Kantone Zürich · Aargau · Schwyz · St. Gallen
  • 15 Jahre Spitex-Erfahrung
  • Persönliche Beratung
Junger Mann mit Kaffeebecher im Gespräch mit einem älteren Mann im Rollstuhl vor einem Backsteinhaus
Jüngere Frau zeigt einer älteren Frau im Sessel lächelnd etwas vor dem Fenster

Mit fachlicher Begleitung

So werden Sie angestellt

In vier Schritten zur Anstellung.

Vom ersten Gespräch bis zum ersten Lohn begleiten wir Sie persönlich.

  1. Kostenloses Beratungs­gespräch

    Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder melden Sie sich online an. Wir besprechen Ihre Situation und beantworten Ihre Fragen – unverbind­lich.

  2. Abklärung bei Ihnen zuhause

    Eine diplomierte Pflegefach­person klärt mit Ihnen und Ihrem Ange­hörigen den Pflege­bedarf ab – mit dem Instrument interRAI HC Schweiz. Daraus ergibt sich, wie viel Grund­pflege bezahlt wird.

  3. Anstellung und Einführung

    Sie erhalten einen Arbeits­vertrag mit Spitex Medimex. Ihre Pflegefach­person führt Sie in die Pflege ein und zeigt Ihnen die Dokumenta­tion.

  4. Pflegen mit Begleitung

    Sie pflegen Ihren Ange­hörigen und erhalten jeden Monat Ihren Lohn. Ihre Pflegefach­person ist für Sie da – am Telefon und vor Ort.

Das bekommen Sie

Eine Anstellung mit allem, was dazugehört.

Sie leisten die Pflege, wir sorgen für den Rahmen: Lohn, Versicherung, Ausbildung und eine Fach­person an Ihrer Seite.

Ältere Frau und junge Frau sitzen mit Tassen auf dem Sofa und lächeln sich an
  • Lohn

    Bis zu CHF 35.00 brutto pro Stunde – je nach Kanton der gepflegten Person – für die Grund­pflege, die Sie leisten, höchstens so viel, wie in der Abklärung festgelegt. Ausbezahlt jeden Monat.

  • Sozial­versicherungen und Vorsorge

    Sie sind bei AHV/IV/EO und in der Arbeitslosen­versicherung versichert, dazu gegen Berufsunfälle. Ab 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle, in der Pensions­kasse ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (2026).

  • Aus- und Weiterbildung

    Ein Pflegediplom brauchen Sie nicht: Wir führen Sie in die Pflege ein. Besuchen Sie einen Kurs in Pflege­hilfe – in den Kantonen Zürich und Aargau ist er in den ersten 12 Monaten Pflicht –, bezahlen wir ihn im Voraus und übernehmen die Hälfte der Kosten; Ihren Anteil ziehen wir in vereinbarten Monatsbeträgen vom Lohn ab.

  • Persön­liche Ansprech­person

    Eine diplomierte Pflege­fach­person ist für Sie da, ruft Sie mindestens alle 2 Wochen an und besucht Sie mindestens einmal im Monat – bei Bedarf häufiger.

  • Entlastung

    Brauchen Sie eine Pause, etwa bei Ferien oder Krankheit? Wir planen die Vertretung gemeinsam mit Ihnen – wo möglich mit Mit­arbeitenden von Spitex Medimex.

  • Qualitäts­sicherung

    Tägliche Dokumentation, regelmässige Anrufe und Besuche und eine neue Abklärung spätestens alle 6 Monate sichern die Qualität der Pflege.

Grund­pflege

Was als Grund­pflege zählt.

Bezahlt wird Ihre Hilfe bei Tätigkeiten, die Ihr Ange­höriger wegen seiner Krankheit nicht mehr selbst ausführen kann (Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 KLV):

  • Beine einbinden und Kompressions­strümpfe anlegen
  • Betten und Lagern
  • Bewegungs­übungen und Mobilisieren
  • Dekubitus­prophylaxe und Schutz der Haut
  • Hilfe bei der Mund- und Körper­pflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken

Wie viele Stunden?

Das legt eine diplomierte Pflege­fach­person in der Abklärung bei Ihnen zuhause fest – nach der Zeit, die eine aussenstehende Pflege­person dafür brauchen würde. Für Grund­pflege braucht es keine ärztliche Anordnung; das Ergebnis der Abklärung senden wir Ihrer Haus­ärztin oder Ihrem Hausarzt zur Kenntnis.

Grund­pflege als Basis für den Lohn
Hand im blauen Einweghandschuh hält die Hand eines Menschen

Nicht bezahlt werden

  • Behandlungs­pflege – zum Beispiel Medika­mente richten, Wunden versorgen, Spritzen geben
  • Betreuung und Begleitung
  • Haushalt
  • Reine Anwesenheit

Braucht Ihr Ange­höriger Behandlungs­pflege, übernehmen das unsere diplomierten Pflege­fach­personen.

Quick-Check

Erfüllen Sie die Voraussetzungen?

Sechs kurze Fragen, eine klare Antwort. Der Quick-Check ist anonym: Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser, wir erfassen keine persönlichen Angaben.

Das sind die sechs Voraussetzungen

  1. Mindestens 18 Jahre alt
  2. Sie pflegen eine nahestehende Person
  3. Stabile, langfristige Pflege­situation
  4. Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
  5. Bereit­schaft für Qualitäts­massnahmen
  6. Alle Beteiligten sind einverstanden
Älterer Mann legt den Arm um eine ältere Frau, beide schauen aus dem Fenster

Wer angestellt werden kann

Familie – und Menschen, die dazugehören.

Als Ange­hörige gelten Familienmitglieder, Ehe- und Lebenspartner­innen und -partner sowie Personen aus dem engen Umfeld. Entscheidend ist nicht die Verwandt­schaft, sondern dass Sie Ihren Ange­hörigen schon heute regelmässig und verbindlich unterstützen und Verantwortung für ihn tragen.

  • Töchter, Söhne und andere Familien­mitglieder
  • Ehe- und Lebenspartner­innen und -partner
  • Personen aus dem engen Umfeld

Die Anstellung lässt sich mit einer bestehenden Berufstätigkeit verbinden.

Wer zählt als Ange­hörige oder Ange­höriger?

Häufige Fragen

Ihre Fragen, kurz beantwortet.

Die wichtigsten Antworten zur Ange­hörigen­pflege. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Alle Fragen zur Ange­hörigen­pflege

So erreichen Sie uns

Wie viel verdiene ich als pflegende Ange­hörige oder pflegender Ange­höriger?

Sie erhalten einen Lohn von bis zu CHF 35.00 brutto pro Stunde – je nach Kanton der gepflegten Person. Bezahlt wird die Grund­pflege, die Sie leisten – höchstens die Zeit, die eine diplomierte Pflege­fach­person in der Abklärung bei Ihnen zuhause festlegt. Den Lohn erhalten Sie jeden Monat.

Anstellung und Lohn für pflegende Ange­hörige

Wer kann sich als pflegende Ange­hörige oder pflegender Ange­höriger anstellen lassen?

Familienmitglieder, Ehe- und Lebenspartner­innen und -partner sowie Personen aus dem engen Umfeld. Entscheidend ist nicht die Verwandt­schaft, sondern dass Sie Ihren Ange­hörigen schon heute regelmässig und verbindlich unterstützen und Verantwortung für ihn tragen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wer als Ange­hörige oder Ange­höriger gilt

Welche Tätigkeiten werden bezahlt – was gehört zur Grund­pflege?

Bezahlt wird die Grund­pflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 KLV: Hilfe bei Tätigkeiten, die Ihr Ange­höriger wegen seiner Krankheit nicht mehr selbst ausführen kann – zum Beispiel Körper­pflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Lagern und Mobilisieren.

Nicht bezahlt werden Behandlungs­pflege (etwa Medika­mente richten, Wunden versorgen, Spritzen geben), Betreuung und Begleitung, Haushalt sowie reine Anwesenheit. Behandlungs­pflege übernehmen unsere diplomierten Pflege­fach­personen.

Was als Grund­pflege zählt

Bezahlt die Kranken­kasse die Ange­hörigen­pflege?

Ja, sie beteiligt sich an der Grund­pflege. Seit dem Urteil des Bundesgerichts vom 18. April 2019 (BGE 145 V 161, 9C_187/2019) ist klar: Ange­hörige, die bei einer Spitex-Organisation angestellt sind, dürfen Massnahmen der Grund­pflege auch ohne Pflegeausbildung erbringen. Die Spitex muss sie dabei fachlich begleiten und überwachen.

Als zugelassene Spitex der Grund­versicherung rechnet Spitex Medimex direkt mit der Kranken­kasse Ihres Ange­hörigen ab. Sie erhalten Ihren Lohn von uns.

Rechtliche Grundlage und Anstellung

Kostet das meine Ange­hörige oder meinen Ange­hörigen etwas?

Für Ihren Ange­hörigen gilt dasselbe wie bei jeder Spitex: Franchise, Selbst­behalt und die kantonale Patienten­beteiligung – auch wenn Sie ihn bisher ohne Lohn gepflegt haben. Die Beträge pro Kanton finden Sie auf der Preisseite von Spitex Medimex.

Preise und Patienten­beteiligung pro Kanton (öffnet in neuem Fenster)

Kostenlos und unverbindlich

Sprechen wir über Ihre Situation.

Rufen Sie uns an oder melden Sie sich online an. Wir klären mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist – persönlich und unverbindlich.

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